Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brunnthaller Lohnfertigung Kft.
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für sämtliche Geschäfte bezüglich der von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. im Rahmen ihres Unternehmens vertriebenen Produkte, insbesondere für Bestellungen, Verkäufe, Lieferungen, und zwar für diesen und alle Folgeaufträge. Mit Abgabe einer Bestellung gegenüber Brunnthaller Lohnfertigung Kft. anerkennt der Vertragspartner (nachfolgend “Auftraggeber”) die Geltung dieser AGB in der, zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, gültigen Fassung.
2. Angaben
Pläne Skizzen und sonstige technische Unterlagen, des Weiteren Abbildungen, und dergleichen, bleiben stets unser geistiges Eigentum und dürfen nicht über die Lieferung hinaus sowie ohne unsere schriftliche Zustimmung verwendet oder verwertet werden.
3. Auftragsannahme
Ein Auftrag kommt bindend zustande, wenn Brunnthaller Lohnfertigung Kft. den Kundenauftrag schriftlich bestätigt. Ein Storno der uns ordnungsgemäß erteilten Bestellung ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Mündliche, nicht im Auftrag schriftlich fixierte Vereinbarungen haben keine Gültigkeit und stellen keinen Vertragsbestandteil dar. Zusätzliche / spätere Vereinbarungen werden bei Durchführung dieser dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
4. Recht des Verkäufers auf Rücktritt
4.1. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Kundenaufträge abzulehnen, insbesondere bei telefonischer Auftragserteilung ohne schriftliche Auftragsbestätigung.
4.2. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass sich der Kunde in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir zusätzliche Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Preise
5.1. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Eine Mehrwertsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt im innereuropäischen Warenverkehr durch Nachweis der UID-Nummer. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und Bankspesen werden gesondert berechnet.
5.2. Bei Nachbestellungen bedürfen alle Preise der Neukalkulierung und Bestätigung durch Brunnthaller Lohnfertigung Kft.
6. Lieferzeit
6.1. Ein vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu dessen Ablauf von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. Versandt wurde oder dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt wurde.
6.2. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
6.3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Bei Terminverzögerungen durch den Besteller ist ein neuer Liefertermin nur nach schriftlicher Zusage durch Brunnthaller Lohnfertigung Kft. verbindlich.
7. Versand
Wurden keine anderen Vereinbarungen getroffen, versendet die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. die bei ihr bestellte Ware nach ihrer Wahl per Post, Bahn oder Autotransport unfrei, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. übernimmt die für den Versand notwendige Verpackung gegen Berechnung ihrer Selbstkosten. Gebrauchte Verpackungsmaterialien (Kartons, Kisten, Verschläge, etc.) werden von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. nicht zurückgenommen.
8. Gefahrenübergang
8.1. Die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. - falls nicht vertraglich anders geregelt - liefert ab Werk auf Gefahr des Käufers, der für ordnungsgemäße Obhut zu sorgen hat und mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet ist, den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf seine Kosten vorzunehmen.
9. Versicherung
Grundsätzlich erfolgt die Sendung von Waren unversichert. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch Brunnthaller Lohnfertigung Kft. gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbaren Risiken versichert.
10. Abnahmeprüfung
Wenn eine Abnahmeprüfung schriftlich vereinbart wurde, wird der Auftraggeber nach Empfang des Vertragsgegenstandes oder Fertigstellung der Montage dem Auftragnehmer die Gelegenheit geben, die nötigen Tests durchzuführen, sowie die nötigen Nachbesserungen und Änderungen auszuführen. Die Abnahmeprüfung wird in der Anwesenheit des Auftraggebers
durchgeführt. Ist die Übernahmeprüfung mangelfrei ausgeführt, gelten der Vertragsgegenstand bzw. die Leistungen als abgenommen.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Mängel und Schadenansprüche des Bestellers sind nur dann zu beachten, wenn sie schriftlich erfolgen.
11.2. Die Feststellung von eventuell bereits bei der Lieferung vorhandenen Mängeln ist unverzüglich binnen drei Werktagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich (Per E-Mail oder Post per Einschreiben) anzuzeigen. (SMS, WhatsApp oder ähnliches ist nicht zulässig!), zu konkretisieren und spezifizieren. Zur Fristwahrung genügt die nachweisliche fristgerechte Absendung.
Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung oder die Anzeige von bereits bei der Lieferung bestehenden Mängeln - aus denen dann später eventuell sonst vermeidbare größere Schäden hervorkommen könnten - innerhalb vorgenannter Frist, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für solche Folgeschäden ausgeschlossen.
11.3. Das Recht des Bestellers, Mängelgewähransprüche geltend zu machen, entfällt in allen Fällen nach 1 Jahr ab Übergabe.
11.4. Nach einer erfolgten Übernahme der Produkte eventuell eintretendem Gewährleistungsfall wird die durch die bereits erfolgte Übernahme gültig gewordene Fälligkeit der vertragsgegenständlichen Forderungen weder aufgehoben noch bestehen ein Zurückhaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung durch den Auftraggeber.
11.5. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. sichert für sämtliche erbrachte Leistungen und Lieferungen die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
12.2. Der Besteller darf den Liefergegenstand und die Rechte aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt weder veräußern noch verpfänden. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle, etc.) zu benachrichtigen.
12.3. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen sofort durch die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. – abgesehen von Notfällen – auf eigene Kosten ausführen zu lassen.
12.4. Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstände pfleglich zu behandeln. Sollten Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sein, so hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Etwaige Beschädigungen oder der Untergang des Vertragsgegenstandes sind der Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft.
unverzüglich mitzuteilen.
13. Zahlungsbedingungen
13.1. Mangels besonderer Vereinbarung sind Zahlungen ohne jeden Abzug zu leisten:
50% bei der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung
50% nach Übernahme und Rechnungslegung
13.2. Der Besteller kann wegen einer Gegenforderung, die von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. bestritten oder noch nicht rechtskräftig festgestellt ist, weder Zahlungen zurückhalten noch aufrechnen.
13.3. Barzahlungen an Angestellte und Mitarbeiter von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. sind nur dann zulässig, sofern diese eine Inkassovollmacht der Firma vorweisen können.
13.4. Sollte der Besteller besondere inhaltliche Wünsche bezüglich Rechnungslegung haben, hat er diese spätestens bei Abgabe der offiziellen Bestellung schriftlich bekannt zu geben, und die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. hat dies zu bestätigen. Sollte der Besteller diese Bekanntgabe versäumen und solche Wünsche nicht oder erst später melden, wird die Rechnung - sofern
möglich - im Nachhinein korrigiert/ergänzt, die ursprünglichen Zahlungsfristen laut Originalrechnung bleiben durch eine Verzögerung wegen eine eventuell aus diesem Grund nötige Rechnungskorrektur unberührt und dürfen seitens Besteller einseitig nicht aufgeschoben werden.
14. Verzug des Bestellers
14.1. Nimmt der Besteller die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zum vereinbarten Liefertermin bzw. Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht ab oder verzögert sich der Montagetermin ohne Verschulden von Brunnthaller Lohnfertigung Kft., kann die Fa. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. Ersatz ihrer Mehraufwendungen (z.B. Bereitstellungskosten für Montagepersonal,
Lagerkosten) verlangen.
14.2. Zahlt der Auftraggeber den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag trotz Fälligkeit nicht innerhalb der Zahlungsfrist, befindet er sich in Verzug. Solange sich der Auftraggeber in Verzug befindet und eine offenstehende Forderung nicht beglichen ist, behält sich Brunnthaller Lohnfertigung Kft. das Recht vor, weitere Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten, bis der Auftraggeber alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. ist berechtig, gewährte Rabatte oder sonstige Nachlässe im Verzugsfall nach zu verrechnen.
15. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers im Zeitraum zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird Brunnthaller Lohnfertigung Kft. Nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Bedenken bestehen, so ist Brunnthaller Lohnfertigung Kft. berechtigt, ausschließlich gegen Vorkasse zu liefern oder die ausstehende
Lieferung und/oder Leistung zurückzubehalten. Brunnthaller Lohnfertigung Kft. kann ferner in diesem Fall weitere Lieferungen zurückbehalten bzw. aussetzen, bis sämtliche fällige Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis und den hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen vom Auftraggeber bezahlt sind und/oder hierfür ausreichende Sicherheit gestellt wird.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klage und Rückgabe der von uns gelieferten Ware, das sachlich zuständige Gericht in H-6000 Kecskemét
17. Haftungsausschluss
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und der Ersatz jedweder Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Auftraggeber sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall von Brunnthaller Lohnfertigung Kft. zurechenbaren Personenschäden.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die gänzlich oder teilweise unwirksame Regelung ist durch jene zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt